Vorsorgevollmachten

Rechtzeitig und selbstbestimmt dafür vorsorgen, dass Ihre wichtigen Themen rechtlich geregelt sind.

Welche Vollmachten brauchen Sie?

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament

sind die Themen der persönlichen Vorsorge, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sie sind entscheidend für die eigene Lebensqualität bis hin zur "Würde" für sich und die Angehörigen. Jeder Volljährige braucht eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Der Gesetzgeber sieht nicht vor, dass Eheleute sich gegenseitig oder Eltern volljährige Kinder vertreten dürfen. Jeder kann sich nur selbst darum kümmern und das Wichtigste regeln, um möglichst  

Niemandem zur Last zu fallen.

Man muss nicht den Teufel an die Wand malen. In Deutschland wird Niemand seinem Schicksal überlassen, der aus welchem Grund auch immer sein Leben nicht mehr selber regeln kann. Wer seine Geschäftsfähigkeit einbüßt, ob durch Unfall, Krankheit oder Alter, bekommt aufgrund gesetzlicher Regelungen einen Betreuer zur Seite gestellt. Das kann ein Berufsbetreuer oder auch ein ehrenamtlicher Betreuer sein. Dann muss man sich dann allerdings auch damit abfinden, dass sich ab diesem Zeitpunkt eine völlig fremde Person um die persönlichsten Angelegenheiten kümmert. So zum Beispiel auch um Ihre Unterbringung und Ihre Finanzen. 

Entscheiden Sie, ob diese Option Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn nicht, bleibt nur die Erstellung einer persönlichen Vollmacht bzw. Verfügung, in der rechtssicher geregelt wird, wer Ihre Interessen und Angelegenheiten vertreten soll. Wenig Aufwand für einen unschätzbaren Nutzen.

Meine Empfehlung: Schauen Sie sich das 4-minütige Video zum Thema "keine Vorsorgevollmacht" an.

Quelle: youtube.com

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Sie besitzen noch keine Vorsorgedokumente? Sie möchten dieses Thema für sich und Ihre Familie klären?  

Ausführliche Informationen, weitere Videoempfehlungen und ausfüllbare Formulare zu

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  • Unternehmervollmacht

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Vorsorgevollmacht

Was können wir für Sie tun?

Das Erstellen von Vollmachten und Verfügungen muss nicht kompliziert und teuer sein. Es gibt weder eine Vorschrift in welcher Form diese zu erstellen sind, noch dass dafür Notare* oder Anwälte aufgesucht werden müssen. Ob nun handschriftlich oder auf einem Ankreuzformular aus dem Internet, entscheidend ist:

Wird Ihre Vollmacht im Notfall zweifelsfrei anerkannt?

Eine anwaltlich erstellte Vollmacht oder Verfügung bietet Ihnen im Notfall Rechtssicherheit. Besonders wichtig ist, dass die Existenz dieser Unterlagen bekannt ist und deren Aufbewahrungsort schnell ermittelt werden kann, damit sie im Bedarfsfall rasch zur Verfügung stehen. Beachten Sie bitte, dass diese wichtigen Papiere vor Verlust, möglichen Manipulationen und Missbrach geschützt werden müssen. 

* Sollten Ihre Vollmachten auch Rechte für Immobilien beinhalten, ist eine Erstellung über einen Notar vorgeschrieben. Für die Bankvollmacht empfehle ich ein Gespräch mit Ihrer Hausbank.

Notfallkarte

Sie erhalten eine Notfallkarte, auf der alle bei einem Notfall wichtigen, eingelagerten Dokumente sowie Ihre Registriernummer beim Zentralen Vorsorgeregister vermerkt sind.

Durch den jährlichen Updateservice erhalten Sie die Möglichkeit, wenn nicht bereits durch Ihre eigene Initiative geschehen, Änderungen in Ihren Unterlagen vornehmen zu lassen. Zum Beispiel dann, wenn eine andere Person zum Vollmachtnehmer werden soll.